Klage gegen Generalüberwachung war erfolgreich
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung ist ein großer Erfolg der vielen Bürgerinnen und Bürger, die gegen die Vorratsdatenspeicherung Widerstand geleistet und geklagt haben.
Mit der größten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte haben über 30.000 Bürgerinnen und Bürger gegen ausufernde staatliche Überwachungsmaßnahmen geklagt, darunter auch einige Mitglieder unseres Kreisverbandes. „Das Urteil zeigt klare Grenzen bei der Speicherung der Daten von Menschen, die in keiner Weise verdächtigt sind, gegen Straftaten verstoßen zu haben. Es wurde meine Auffassung bestätigt, dass es nicht hinnehmbar ist, wenn mit der Vorratsdatenspeicherung eine Überwachung der Kommunikation aller 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger durchgeführt wird“ so Schneidewind-Hartnagel, Mitglied im Kreis- und Landesvorstand der Grünen.
Deutlich werde nun auch, dass die Verbindungsdaten viel sensibler seien als bisher angenommen wurde. Sie erlaubten eine effizientere Auswertung als Gesprächsinhalte und ermöglichten konkrete Rückschlüsse auf persönliches Verhalten und das soziale Umfeld von Betroffenen. Zudem mache die neue Handy-Generation Mobilgeräte zu regelrechten Ortungswanzen.
„Angesichts der außerordentlich hohen Hürden muss politisch die Frage neu diskutiert werden, endgültig die Finger von diesem Projekt zu lassen“, so Schneidewind-Hartnagel. „Der Hinweis auf die bestehende EU-Richtlinie darf nicht zu rechtsstaatlich bedenklichen Schnellschüssen führen. Wer trotz dieser Bedingungen noch immer an der Vorratsdatenspeicherung festhalten will, muss belegen, dass sich dieser gigantische finanzielle und logistische Aufwand tatsächlich lohnt. Unsere Antwort ist ein ganz klares NEIN!“










