Anfrage zu den „bildungspolitischen“ Aktionen der Bundeswehr an den Schulen im Rhein-Neckar-Kreis
Anfrage zur Kooperationsvereinbarung zwischen Bundes-wehr und Kultusministerium zum Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen und in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften in Baden-Württemberg:
„Globale Konfliktvermeidung und Krisenbewältigung“ sowie die „nationalen Interessen“ Deutschlands sollen baden-württembergischen Schülerinnen und Schülern von nun an durch die Bundeswehr näher gebracht werden. Dazu unterzeichneten Kultusminister Helmut Rau (CDU) und Generalmajor Gert Wessels, Befehlshaber des regionalen Wehrbereichskommandos, am 4. Dezember vergangenen Jahres eine Kooperationsvereinbarung. Neben der Durchführung von Vortragsveranstaltungen in Klassenzimmern werden die 94 haupt-amtlichen Jugendoffiziere der Bundeswehr – junge, rhetorisch geschulte Soldaten mit Führungserfahrung – auch in die Aus- und Fortbildung von Referendarinnen und Lehrkräften eingebunden.
Gegen diese Form der einseitigen Einflussnahme der Bundeswehr in unseren Bildungseinrichtungen regt sich nun Widerstand.
Es gehört zum Kern des Bildungsauftrages des Landes Baden-Württemberg, dass Schülerinnen und Schüler in einer solch existenziellen Frage, wie der nach Krieg und Frieden, nicht nur die Anschauung derer kennen lernen, die in Uniform vor ihnen stehen.
Deshalb muss diese Vereinbarung ein garantiertes Gegengewicht bekommen, z.B. in Gestalt einer entsprechenden Übereinkunft mit den Friedensorganisationen.
Wenn es in Paragraph 1, Abs.3 des Schulgesetzes heißt, die Schule habe „das verfas-sungsmäßige Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, zu achten und die Verantwortung der übrigen Träger der Bildung und Erziehung zu berücksichtigen“, so ist damit nicht, und schon gar nicht ausschließlich, die Bundeswehr gemeint. Ge-rade in sicherheitspolitischen Fragen verläuft die politische Meinungs- und Willensbildung kontrovers. In der globalisierten Welt von heute haben Schülerinnen und Schüler ein Anrecht auf umfassende und differenzierte Informationen, um sich selbst, gerade in der Frage nach der Rolle des Militärs, eine eigene Meinung bilden zu können.
Um einen Überblick über die „bildungspolitischen“ Aktionen der Bundeswehr an den Schulen im Rhein-Neckar-Kreis zu erhalten, bitten wie Sie deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wieviele „Bildungs“-Einsätze der Bundeswehr hat es an den Schulen im Rhein-Neckar- Kreis im vergangenen Jahr gegeben?
2. Wieviele Besuche von Schulklassen an Bundeswehrstandorten gab es und wie wurden sie finanziert?
3. Ist die Teilnahme an diesen Klassenausflügen freiwillig?
4. Gibt es eine entsprechende Kooperationsvereinbarung der Schulbehörde mit Friedensorganisationen, wie z.B. der Deutschen Friedensgesellschaft?
5. Wer ist für die regelmäßigen Gespräche der Jugendoffiziere mit dem Regierungspräsidium zuständig?
6. Wird der jeweils zum Schuljahresende erfolgende schriftliche Bericht der Jugendoffi-ziere über die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung öffentlich gemacht?
7. Gibt es einen Lehrplan für die „Bildungs“-Einsätze und liegt dieser den Schulbehör-den vor?
8. Wird es eine Qualitätskontrolle der Bundeswehrangebote durch das Regierungspräsidium geben?
Antwort aus dem Regierungspräsidium
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag von Herrn Dr. Schnatterbeck möchte ich Ihnen auf Ihre Anfrage antworten, da schulart- und fächerübergreifende Themen im Referat 77 ressortieren..
Zum Grundsätzlichen der Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundeswehr und dem Kultusministerium ist zu sagen, dass die Kooperationsvereinbarung nicht über das hinaus geht, was auf der Grundlage der Bekanntmachung über die Mitwirkung von Fachleuten aus der Praxis im Unterricht in der Fassung vom 14. Dezember 2004 bereits möglich ist. Es steht den Schulen frei, Fachleute als Gesprächspartner in den Unterricht einzuladen; das Kultusministerium überlässt es der Verantwortung der Schule, wen sie zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags hinzu zieht.
Die Kooperationsvereinbarung erfolgte mit der Bundeswehr als einer im Grundgesetz verankerten Organisation, die die Aufgabe hat, den Frieden für unser Land zu sichern. Mit wem das Ministerium Kooperationsvereinbarungen abschließt, entscheidet dieses in eigener Verantwortung unter Beachtung von Landesverfassung, Schulgesetz und Bildungsplänen. Es ist ebenfalls im Ermessen des Kultusministeriums, ob und wann es Sachstandsberichte an die Öffentlichkeit gibt. Von der Vielzahl der positiven Aktivitäten, die an unseren Schulen stattfinden, kann naturgemäß nur eine Auswahl über die Presse publiziert werden.
Bei den amtlichen statistischen Erhebungen an den Schulen ist eine Befragung über die Häufigkeit des Hinzuziehens von Fachleuten nicht vorgesehen. Weitere statistische Erhebungen werden grundsätzlich nicht durchgeführt.
Führt eine Schule außerunterrichtliche Veranstaltungen, z.B. Lehr- und Studienfahrten sowie Veranstaltungen im Rahmen der politischen Bildung, durch, so ist Teilnahmepflicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Walter
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Regierungspräsidium Karlsruhe
Abt. 7 -Schule und Bildung-
Referat 77 (Qualitätssicherung und -entwicklung, Bildungsberatung)










